In zahlreichen Bundesländern gibt es die Vorschrift, dass Pferde beim Ausritt ein Reitkennzeichen tragen müssen, welches auf beiden Seiten des Zaumzeugs befestigt wird. Während in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen eine unbefristet gültige Reitplakette ausgegeben wird, müssen Pferdehalter in Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen jährlich neue Plaketten beantragen, die auf das Reitkennzeichen aufgeklebt werden. Die Reitplaketten sind dabei nicht auf das Pferd, sondern auf dessen Halter bezogen. In Nordrhein-Westfalen sind die für das Jahr 2012 gültigen Reitplaketten grün und tragen die Zahl "12".
Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ohne diese Plaketten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann in Nordrhein-Westfalen mit Bußgeldern von bis zu 250 Euro geahndet werden. Damit verglichen sind die Kosten für die Reitkennzeichen für private Pferdehalter in Höhe von etwa 30 Euro jährlich eher harmlos. Mit diesen Einnahmen werden durch das Reiten entstandene Schäden an privaten und öffentlichen Straßen und Wegen beseitigt. Wenn man weiterhin bedenkt, dass mit der Abgabe auch das bestehende Reitwegenetz erhalten und zusätzlich die Anlage neuer Wege gefördert wird, sollte jeder Pferdehalter in seinem eigenen Interesse entsprechende Plaketten für seinen Vierbeiner beantragen.